Wir über uns
Wer sind wir?
Der BDVI ist die Berufsvertretung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Deutschland. Als Wirtschafts- und Berufsverband vertritt er die Interessen seiner ca. 1.300 Mitglieder und verschafft diesen Gehör gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Im Vordergrund der Verbandsarbeit steht dabei, den einzelnen Berufsträger als Teil des Öffentlichen Vermessungswesens zu stärken und gleichzeitig das den Beruf fördernde Gesamtinteresse der beliehenen Freiberufler hervorzuheben.
Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure steht in der über 100jährigen Tradition der Interessensvertretung freiberuflicher Vermessungsingenieure in Deutschland. Geprägt und gefordert durch den Wiederaufbau und die Wiedervereinigung Deutschlands hat sich der BDVI über die Jahrzehnte zu einem der wichtigsten Verbände im Vermessungswesen entwickelt. Heute sieht er sich in der Verantwortung, den Beruf als Modell der öffentlichen Dienstleistung durch Private in die europäische Zukunft zu führen.
Welche Ziele verfolgen wir?
- Positive Gestaltung der rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
- Schaffung von unternehmerischen Freiräumen für den Mittelstand und Freiberufler
- Kostentransparenz und Überprüfung der Standards bei der Vermessung
- Förderung des Leistungswettbewerbs bei Freiberuflern
Wie verwirklichen wir diese Ziele?
- Verankerung der ÖbVI-Tätigkeiten in den Gesetzen und Richtlinien
- Einführung von vermessungstechnischen Standards in das Baugeschehen
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Deregulierung und Entbürokratisierung
- Kooperation mit nationalen und europäischen Institutionen der Freien Berufe
Die Aufgaben des ÖbVI
Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der Berufsordnung in dem jeweiligen Bundesland dazu berufen,
- an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken und
- ist neben den Behörden berechtigt, Katastervermessungen auszuführen und
- Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich
der Ingenieurvermessung tätig.
Insgesamt lässt sich das vielfältige Aufgabenspektrum wie folgt zusammenfassen:
1. Katastervermessungen
- Teilungsvermessungen Bildung neuer Eigentumsgrenzen aufgrund von Verträgen
- Übertragung von Bebauungsplänen in die Örtlichkeit
- Feststellung der Grenzen im Umlegungsverfahren
- Grenzfeststellungen Ermittlungen der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von Grenzpunkten aus historischen Messergebnissen und Abmarkung Neuvermarkung verlorener Grenzzeichen
- Gebäudeeinmessungen
- Straßenvermessungen
- Vermessungen langgestreckter Anlagen z. B. Straßenschlussvermessungen
2. Ingenieurvermessungen
- Erstellung von Lage- und Höhenplänen, z. B. als Planungsunterlage für Architekten und Bauherren
- Absteckung von Bauwerken
- Erstellung von Bestandsplänen, z.B. für Versorgungsleitungen wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser
3. Grafische Datenverarbeitung
- Digitalisierung von Katasterkarten
- Erfassung, Auswertung und Führung von Fachkatastern z.B. Kanalkataster, Deponiekataster, Baumkataster, etc.
4. Planung
- Anfertigung von Planungsunterlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen auf der Grundlage des Katasternachweises
- Bearbeitung von Straßen- und Erschließungsplanungen, Wasserlaufregulierungen, Rohrleitungsplanungen, Grundstücks- und Grunddienstbarkeitsverträge
- Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungspläne für Kommunen und Kreise
5. Bewertung
- Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
- Mitarbeiter in den Fachausschüssen der Kreise, Städten und Gemeinden nach dem BauGB
- Gutachterliche Tätigkeit in Grenz- und Bauprozessen und grundstücksrechtlichen Belastungen
6. Bodenordnung
- Mitarbeit bei Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
- Mitarbeit bei der Baulandumlegung nach dem BauGB
Das Berufsbild des ÖbVI
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im BDVI sind kompetente Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Sie sind beliehene Freiberufler. Das besondere: der Staat hat ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen. Das heißt, sie arbeiten privatrechtlich und haben gleichzeitig behördliche Funktionen. Sie führen zum Beispiel hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und sind befugt Beurkundungen vorzunehmen sowie Bescheinigungen auszustellen.
Aufgrund der hohen Verantwortung, die das Amt des ÖbVI mit sich bringt, wird die Art der Aufgabenwahrnehmung in den Berufsordnungen definiert. Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Zulassung, die nur erfolgt, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrungen in der Ausführung von Katastervermessungen erworben wurden.
Die überragende Bedeutung des Aufgabenfeldes im Eigentumssicherungssystem von Grund und Boden gebietet es, dass der ÖbVI einen Freien Beruf ausübt und seine Tätigkeit kein Gewerbe darstellt. Als selbständige Freiberufler haften die ÖbVI persönlich für ihre Arbeit und tragen Eigenverantwortung. Die öffentliche Bestellung garantiert freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht. Die ÖbVI sind an die staatliche Vergütungsordnung und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden und unterliegen daher nur dem Leistungswettbewerb